Unser Förderprogramm
GESCHICHTE
Unser Förderprogramm unterstützt Nachwuchs- und etablierte Forschung gleichermaßen:
Die Blank-Mezger-Hesselberger Stiftung vergibt unter anderem Stipendien an engagierte Studenten und Studentinnen der Geschichte, unterstützt Master-, Promotions- und Habilitationsvorhaben und ist bestrebt, im Rahmen eines geplanten College-Modells künftig interdisziplinäres und internationales Arbeiten vor Ort zu ermöglichen. Sie kooperiert mit Lehrstühlen, Universitäten und jüdischen Institutionen, unterstützt Wissenschaftsvorhaben und fördert Projekte der angewandten Forschung.
Anfrage zur Förderung
Sie sind an einer Förderung interessiert? Bitte prüfen Sie, ob Ihr Projekt bzw. Ihre akademische oder künstlerische Ausbildung zu unseren Stiftungszwecken passen.
Information zur Vergabe von Projekt- und Studienstipendien
Sie sind an einer Förderung interessiert? Bitte prüfen Sie, ob Ihr Projekt bzw. Ihre akademische oder künstlerische Ausbildung zu unseren Stiftungszwecken passen.
- Projektförderung: Bitte lassen Sie uns eine kurze Darstellung des Projekts (Gegenstand, Ziel, Zeitplan und Budget) zukommen. Wenn wir uns vorstellen können, Ihr Vorhaben zu fördern, bitten wir um einen förmlichen Projektantrag. Über diesen wird in der Regel binnen drei Monaten entschieden.
- Stipendium: Für konkrete, von der Stiftung ausgewählte Themen bieten wir in begrenztem Umfang Stipendien an. Bitte informieren Sie sich vorab auf unserer Website, für welche Forschungsbereiche wir Stipendien anbieten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Bitte beachten Sie, dass wir nur Menschen und Projekte fördern, die mit den Stiftungszwecken übereinstimmen und unsere Förderrichtlinien einhalten.
Förderrichtlinien unserer Stiftung im
Bereich Kunst und Geschichte
Hinweis: Die BMH-Stiftung verwendet das generische Maskulinum, damit unsere Texte besser lesbar sind und den Regeln der deutschen Sprache entsprechen.
1. Vorgaben der Förderung
a) Die geförderten Menschen und Veranstaltungen sollen in Taten und Worten die Ziele der Stiftung fördern. Antisemitische Taten und Worte, egal welcher Form, Art und in welchem Kontext, schließen eine Förderung durch die Stiftung aus. Erteilte Förderzusagen werden nach dem freien Ermessen der Stiftung beendet, wenn es dafür konkrete Anhaltspunkte gibt.
b) Die aktiven Teilnehmer an Veranstaltungen der Stiftung oder von ihr geförderten Veranstaltungen sollen möglichst die Ziele der Stiftung fördern. Stehen ihre Aussagen und Positionen den Zielen der Stiftung entgegen, sollen diese beim offenen Diskurs verschiedener Anschauungen und Positionen kritisch hinterfragt werden.
c) Der Bitte um Förderung sind aussagekräftige und vollständige Unterlagen beizufügen. Die Stiftung wird in der Regel binnen drei Monaten nach Einreichung der Unterlagen eine schriftliche Zu- oder Absage geben.
d) Die Stiftung hat das Recht, mit den Geförderten und den geförderten Projekten örtlich und zeitlich unbeschränkt für eigene Zwecke zu werben. Sie kann Aufnahmen aller Art (insbesondere Photo, Film und Ton) machen und diese ebenfalls örtlich und zeitlich unbeschränkt auch für eigene Zwecke nutzen. Der Stiftung sind für jedes geförderte Projekt vom Projektträger unentgeltlich mehrere Photos über die Durchführung des Projektes für die Nutzung durch die Stiftung wie oben genannt zur Verfügung zu stellen.
e) Auf die Förderung durch die Stiftung ist in angemessener und ausreichender Form hinzuweisen, darunter durch Verwendung eines von der Stiftung gestellten Logos. Die Art und Weise wird mit der Stiftung einvernehmlich festgelegt. Der Stiftung ist auf Wunsch durch die geförderten Projekte ausreichend Raum zu geben, um ihre Zwecke darzustellen.
f) Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt, sobald die Durchführung des geförderten Projekts bzw. die Erfüllung der Voraussetzungen der Förderung gesichert sind und dies schriftlich bestätigt wird. Der Stiftung sind Belegexemplare und ein Bericht über geförderte Projekte einschließlich einer vollständigen Abrechnung vorzulegen, damit die Stiftung die satzungsgemäße Verwendung prüfen und die Förderung in ihren Berichten angemessen darlegen kann. Die Stiftung kann die Vorlage weiterer Unterlagen, insbes. Rechnungen von Zulieferern erbitten.
g) Die Stiftung behält sich die teilweise oder vollständige Rückforderung der Zuwendung vor, wenn die Vorgaben nicht erfüllt sind, oder das Ansehen der Stiftung durch das Verhalten der Geförderten oder durch Verantwortliche eines Projektes bei geförderten Veranstaltungen erheblich getrübt werden kann.
h) Für die Förderung ist durch den Geförderten bzw. Träger der geförderten Projekte eine für steuerliche und Prüfungszwecke geeignete Bestätigung auszustellen.
i) Die Stiftung behält sich vor, die vorstehenden Richtlinien jederzeit zu ändern.
2. Fördervertrag
Mit den Trägern der geförderten Projekte und Veranstaltungen ist ein entsprechender Vertrag zu schließen, um diese Vorgaben verbindlich zu machen. Dies gilt mutatis mutandis für Stipendiaten und andere Geförderte. Es gelten unsere Datenschutzrichtlinien.
München, Juni 2024